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Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsätzen im Drittland

Sind Sie Unternehmer mit umsatzsteuerfreien Umsätzen, haben Sie für Ihre Eingangsleistungen grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug. Soweit Sie Ihre Umsätze im Drittland erzielen, d.h. Leistungen außerhalb der EU erbringen, bekommen Sie in den meisten Fällen doch einen Vorsteuerabzug. Bei der Ermittlung Ihrer Ansprüche helfen wir Ihnen gerne.

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