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Spekulations-Steuer auf Immobilien vermeiden

Sie planen ein bebautes Grundstück zu erwerben und nach kurzer Zeit wieder zu verkaufen? Möglicherweise wollen Sie das erworbene Grundstück teilen, den bebauten Teil wieder veräußern und auf dem unbebauten Teil Ihr Eigenheim oder Ihr Vermietungsobjekt errichten.

Auf den Gewinn des veräußerten Grundstückteils fällt in diesem Fall nach § 23 EStG Einkommensteuer an, es sei denn, Sie nutzen direkt nach Abschluss des Kaufvertrags das neu erworbene Haus als Ihre Zweitwohnung oder Ferienwohnung. Denn dann haben Sie den bebauten Grundstücksteil im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 1. Alternative EStG) genutzt und mit der Veräußerung des Grundstücks kein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 EStG verwirklicht.

Achtung: Für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung sind grundsätzlich die Zeitpunkte der Vertragsabschlüsse maßgebend.

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