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Umsatzsteuer auf PV-Strom-Eigenverbrauch rückwirkend vom Finanzamt zurückholen

Wurde vor 2023 eine Photovoltaikanlage angeschafft und die Vorsteuer vom Finanzamt zurückgeholt, hat sich der Anlagenbesitzer für ca. 5,5 Jahre daran gebunden, Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch zu zahlen.

Bei 1000 kWh Eigenverbrauch pro Jahr kostet ihn dies über die Gesamtlaufzeit der Bindung ca. 370 € Umsatzsteuer. Beläuft sich der Eigenverbrauch beispielsweise wegen einer Wärmepumpe oder eines Elektrofahrzeugs auf ein Vielfaches, vervielfachen sich auch diese Umsatzsteuerkosten (-> ca. 1.850 € Kosten bei jährlichem Eigenverbrauch von 5.000 kWh).

Erfreulicherweise macht es die Finanzverwaltung den PV-Anlagenbesitzern nun aber mit dem BMF-Schreiben vom 30.11.2023 (GZ III C 2 -S 7220/22/10002 :013) besonders leicht, die Umsatzsteuer auf den PV-Strom-Eigenverbrauch zukünftig zu sparen und sogar rückwirkend zum 01.01.2023 vom Finanzamt zurückzuholen. Hierzu ist eine Entnahme gegenüber dem Finanzamt zu erklären und zu benennen, warum zukünftig voraussichtlich mehr als 90 % des erzeugten Stroms für private Zwecke verwendet werden.

Als Begründung reicht aus Vereinfachungsgründen ein Stromspeicher (Batterie), ein privates Elektrofahrzeug oder eine Wärmepumpe. Ohne diese Komponenten kann die private Nutzung auch durch eine Rentabilitätsrechnung begründet werden.

Die Zeit drängt jedoch, denn die Rückwirkung zum 01.01.2023 erlaubt die Finanzverwaltung nur bei einer Entnahmeerklärung bis zum 11. Januar 2024.

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