- Die Gebühren für unsere Kerntätigkeiten werden nach der Steuerberatervergütungsverordnung abgerechnet. Dies bedeutet, dass die meisten Gebühren abhängig sind von den sogenannten Gegenstandswerten. Welche Kennzahl als Gegenstandswert herangezogen wird, ist ebenfalls in der Steuerberatervergütungsverordnung definiert. Beispielsweise wird bei Steuererklärungen die Höhe der Einkünfte für die Gegenstandswerte herangezogen, bei Buchhaltung die Höhe der Umsätze und beim Jahresabschluss ein Mittelwert aus Umsatzhöhe und Bilanzsumme.
- Die Gegenstandswerte werden mit individuellen Faktoren multipliziert. In unserer Kanzlei kommt grundsätzlich der Mittelwert laut Steuerberatervergütungsverordnung zur Anwendung.
- Gebühren für gewählte Zusatzleistungen sowie für sog. Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten werden nach Stundensatz berechnet, der aktuell € 150,00 beträgt. In vielen Fällen können Sie Aufwand für Hilfeleistungen durch Beachtung der Kanzlei-Rahmenbedingungen vermeiden.
- Nachdem wir die Auftragsinhalte besprochen haben, werde ich Ihnen auf Basis der Gegenstandswerte Ihres Falles eine Gebührenschätzung erstellen und Sie können daraufhin entscheiden, ob Sie mir den Auftrag erteilen möchten.
Häufig gestellte Fragen
Zwischen Steuerberater und Mandant ist ein starkes Vertrauensverhältnis von sehr hoher Bedeutung. Damit wir bei unserer ersten Begegnung den Fokus auf das Kennenlernen und die Vertrauensbildung richten, um im Anschluss die richtige Entscheidung treffen zu können, erhalten hier bereits die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu einem möglichen Anbindungsprozess:
Was sind die Kanzlei-Rahmenbedingungen zur Buchhaltung?
- Sie arbeiten mit uns 100% digital, d.h. mandantenseitige Nutzung von DATEV Unternehmen Online mit Vorerfassung von Geschäftspartnern, Rechnungs- und Leistungsdatum sowie Betrag für sämtliche Belege sowie Bankbuchung auf Basis Kontoauszugsmanager
- Hinweis: Für Nutzung von DATEV Unternehmen Online fallen in Abhängigkeit vom benötigten Speichervolumen Kosten von monatlich ca. € 15 - € 20 an, die direkt an DATEV zu entrichten sind
- Private und geschäftliche Transaktionen werden auf getrennten Belegen bzw. Rechnungen abgerechnet
- Private und geschäftliche Transaktionen werden über separate Bankkonten und Kreditkarten gezahlt
- Buchen 1x pro Monat, deshalb umsatzsteuerliche Dauerfristverlängerung und sämtliche Belege bis zum 15ten des Folgemonats in DATEV Unternehmen Online
- Sofern eine Kasse geführt wird, ist das Kassenbuch in elektronischer Form mittels DATEV Kassenbuch Online zu erstellen. Alternativ ist eine Schnittstelle zu Ihrem Kassensystem zur Verfügung zu stellen
Was sind die Kanzlei-Rahmenbedingungen zur privaten Einkommensteuer?
Sie arbeiten mit uns 100% digital, d.h. Nutzung von "DATEV meine Steuern" für sämtliche Belege, "DATEV Freizeichnung online" für die Prüfung und die Freigabe der Steuererklärungen sowie Bevollmächtigung zur Vertretung in Steuersachen zwecks elektronischem Abruf der Steuerdaten
Was braucht die Kanzei von mir?
Sofern beide Seiten eine Zusammenarbeit wünschen, senden Sie uns bitte Ihre Stammdaten über DATEV Onboarding. Sie können diese Applikation optional mit Zweifaktorauthentifizierung nutzen. Einkommensteuermandanten sowie Inhaber/Gesellschafter von Unternehmensmandaten werden in einem eigenen Account als natürliche Personen angelegt. Die eingetragenen Lebenspartner*Innen/Ehepartner*Innen werden im selben Account eingetragen. Jedes Unternehmen, das Sie betreiben, muss zusätzlich angelegt werden. Die DATEV gibt eine 1:1-Beziehung zwischen Account und E-Mail-Adresse vor. Deshalb benötige ich bitte von Ihnen pro Inhaber/Gesellschafter und für Ihr(e) Unternehmen jeweils eine E-Mail-Adresse.
Es ist wichtig, dass die Stammdatenübermittlung vollständig ist, d.h. das alle vorhandenen Informationen (Steuernummern, Ausweisdaten, Handelsregisterdaten, Bankverbindung des Unternehmens, etc.) vor der Übersendung an uns eingegeben sein müssen. Die DATEV-Stammdatenschnittstelle ist leider derzeit noch nicht dynamisch, d.h. später übermittelte Daten müssen durch uns manuell eingetragen werden, was zu zusätzlichem Aufwand für die Einrichtung des Mandats führt.
Zusätzlich zur Übermittlung der Stammdaten über das DATEV Onboarding benötigen wir bitte von Ihnen eine Kopie Ihrer Personalausweise oder Ihrer Reisepässe. Bitte senden Sie uns ergänzend hierzu auch schon eine Kopie des Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt sowie eine Kopie zur Gewerbeanmeldung zu. Sofern noch kein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben wurde, bieten wir dies gerne an.
Welche Vereinbarungen werden getroffen?
Sobald wir alle Informationen erhalten haben, können wir Sie im System anlegen und Ihnen folgende Dokumente aufsetzen und zur Unterzeichnung zusenden:
1. Einverständniserklärung zum Datenaustausch und -speicherung
2. Steuerberatungsvertrag
3. Vollmacht(en) zur Vertretung in Steuersachen
4. Vereinbarung zu Freizeichnung Online (zwecks Freizeichnung von Steuererklärungen, E-Bilanz u.ä.)
Sofern Sie eine unverschlüsselte E-Mail-Korrespondenz wünschen, werden wir Ihnen auch hierzu eine Vorlage zur Zustimmung zusenden. Andernfalls können wir auch gerne auf verschlüsselte E-Mail-Kommunikation umstellen.
Ebenso werden wir Ihnen Vorlagen zur Zustimmung erstellen, falls Sie zur Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt und/oder zur Übermittlung des Jahresabschlusses an den Bundesanzeiger verpflichtet sind und wünschen, dass wir dies für Sie übernehmen.
Wie funktioniert der Übergang vom bisherigen Steuerberater?
Falls Sie aktuell bereits einen steuerlichen Berater haben, sollten wir bei der Abstimmung der Auftragsinhalte auch besprechen, welche Leistungen Ihr Vorberater noch erbringen soll (z.B. Buchhaltung und Jahresabschluss Altjahre, Schlussanträge für Corona-Hilfen u.ä.). Wir empfehlen die Kündigung beim aktuellen Berater erst, wenn wir gemeinsam die Inhalte und Konditionen für das neue Mandatsverhältnis vereinbart haben und mit dem bisherigen Berater vereinbart wurde, welche Leistungen dieser noch erbringen soll und ab welchem Veranlagungszeitraum Ihr auf uns Mandat übergehen soll.
Bitte klären Sie auch mit dem bisherigen Berater, wie lange er eine bestehende Vertretungsvollmacht gegenüber den Finanzbehörden noch benötigt. Wir nehmen nach Ihrer Rückmeldung an uns den Kontakt zu Ihrem ehemaligen Berater auf und führen den Datentransfer für Sie durch. Die Mitteilung über den Beraterwechsel beim Finanzamt erfolgt dann durch eine elektronische Mitteilung von uns.